Wir lagern Ihre Akten in den Regalanlagen der AKTENFARM. Unter Beachtung aller notwendigen Voraussetzungen, wie z.B. Sicherheit (Alarmanlage), Brandschutz (Brandmelde-, und Brandbekämpfungsanlage) und Klimaführung (trocken).
Die AKTEN-LAGERUNG läuft wie folgt ab:
- Wir lagern die Akten sach- und fachgerecht:
- unter Beachtung aller notwendigen Voraussetzungen, wie:
- Sicherheit
- Brandschutz
- Klima
- in den Regalanlagen der AKTENFARM und zwar ausschließlich in dem Zentrallager am Standort: Gintoft 22, 24972 Steinbergkirche.
- unter Beachtung aller notwendigen Voraussetzungen, wie:
- Die Akten sind in der AKTENFARM (hinter „Schloss und Riegel“ / alarmgesichert) vor unbefugtem Zugriff geschützt.
- Zudem befinden sich alle Gebäude der AKTENFARM im alleinigen Privateigentum des Inhabers Peter v. Spreckelsen, wodurch sichergestellt ist, dass ausschließlich befugte Mitarbeiter der AKTENFARM Zutritt haben.
- Die Akten sind in der AKTENFARM auch vor „Untergang“ geschützt, da die Gebäude mit Brandmeldeanlagen und zusätzlich Brandbekämpfungsanlagen ausgestattet sind.
- Daneben werden Gefahren bereits im Vorwege bekämpft, z.B. durch vorbeugenden Brandschutz und vorbeugende Schädlingsbekämpfung etc..
- Die Akten werden in der AKTENFARM garantiert bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist ordnungsgemäß gelagert
- Hierfür haftet der Inhaber, Peter v. Spreckelsen, als Einzelunternehmer mit seinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen unbeschränkt und stellt so die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Akten-Lagerung bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist in besonderer Weise sicher.