Vernichtung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist

AKTEN-VERNICHTUNG

Wie vernichten Ihre bei uns eingelagerten Akten nach dem Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist gem. DSGVO. Sie können entscheiden, ob dies „automatisch“ oder nur nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe erfolgen soll.

Die Akten-Vernichtung läuft wie folgt ab:

  • Wir vereinbaren mit Ihnen zum Beginn der Akteneinlagerung, ob Akten nach dem Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist „automatisch“ vernichtet werden sollen (Regelfall) oder ob dies jeweils nur nach Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Freigabe erfolgen soll (Ausnahme).
  • Der gesamte Prozess der Akten-Vernichtung wird unter Beachtung der DSGVO durchgeführt.
  • Die zu vernichtenden Akten werden von uns herausgesucht und dem zertifizierten Aktenvernichter zugeführt.
  • Auf Wunsch erhalten Sie nach erfolgter Vernichtung ein Zertifikat über die ordnungsgemäße Akten-Vernichtung.
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