
AKTENZUGRIFF (Recherche und Rücksendung von Unterlagen)
Zugriffsberechtigt sind jeweils ausschließlich Sie oder eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person.
1. Einsichtnahme durch Sie
- Prüfung der Zugriffsberechtigung des Anfragenden
- Auslagerung der schriftlich angeforderten Kartons und Bereitstellung dieser Kartons für die Einsichtnahme:
- in separaten Räumen der AKTENFARM und
- mit der Nutzungsmöglichkeit eines Kopierers
- Wiedereinlagerung der Kartons nach Abschluss der Einsichtnahme
2. Rücksendung von Kartons
- Prüfung der Zugriffsberechtigung des Anfragenden
- Auslagerung der schriftlich angeforderten Kartons sowie Eintragung in die Rücksendungsliste
- Rücksendung der angeforderten Kartons per Post oder Kurierdienst an den Anfragenden, i. d. R. zum nächsten Werktag
- Wiedereinlagerung der Kartons, sobald diese zurückgegeben wurden, sowie Austragung aus der Rücksendungsliste
3. Recherche und Rücksendung einzelner Unterlagen
- Prüfung der Zugriffsberechtigung des Anfragenden
- Recherche nach schriftlich angeforderten einzelnen Aktenordnern innerhalb eines Kartons, bzw. einzelnen Dokumenten innerhalb eines Aktenordners
- Rücksendung der einzelnen Aktenordner oder der einzelnen Dokumente per Post oder Kurierdienst, bzw. per Fax, i. d. R. zum nächsten Werktag per Fax schneller
- Eintragung der versandten Originale in die Rücksendungliste
- Wiedereinlagerung der Originale, sobald diese zurückgegeben wurden, sowie Austragung aus der Rücksendungsliste.
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